WEEE / ElektroG

„Ein besonnener, auf die Einhaltung der Rechtsordnung bedachter Bürger hätte die Tatbestandsverwirklichung erkennen und vermeiden können, indem er in dem öffentlich zugänglichen Verzeichnis registrierter Hersteller überprüft hätte, ob die ihm angebotenen Geräte mit der Marke und dem Herstellernamen registriert sind und zwar auch dann, wenn sein Vertragspartner im schriftlichen Geschäftsverkehr die achtstellige WEEE-Reg.-Nr. DE führt. Bei darüber hinaus gehenden Zweifeln über die Registrierungspflicht hätte der besonnene, auf die Einhaltung der Rechtsordnung bedachte Bürger mittels des bei der Stiftung EAR für diesen Fall vorgesehenen Feststellungsantrags Klarheit geschaffen; (…)“

Die stiftung elektro-altgeräteregister registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Laut EAR ist ausschließlich eine Registrierungsnummer im Format WEEE-Reg.-Nr. DE123456 ab diesem Zeitpunkt (in Übereinstimmung mit der öffentlichen Bekanntmachung auf der EAR Webseite) als Nachweis einer rechtsgültigen Registrierung im Rahmen der Kennzeichnungspflicht zulässig. Das bedeutet, dass nicht entsprechend gekennzeichnete Geräte – oder Geräte die unter Verwendung einer zwischenzeitlich vergebenen “inetrimsID” gekennzeichnet wurden, nicht mehr verkauft werden dürfen.

STIFTUNG-EAR

Dadurch das wir als Gewerblicher Anbieter neue Elektrogeräte Fremdhersteller verkaufen, müssen wir uns vergewissern, dass die Hersteller, von denen wir unsere Ware beziehen, bei der Stiftung EAR registriert sind.

Verzeichnis registrierter Hersteller (Link in neuem Fenster/Tab öffnen)