Leuchtmittelverordnung

Neue Regeln für Leuchtmittel

Ab 1. 9. 2009 dürfen generell keine matten Glühbirnen mehr verkauft werden. Für matte Leuchten gilt dann Effizienzklasse A. Auch klare Lampen mit 100 Watt und mehr laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Für klare Lampen gilt generell Effizienzklasse C, aber zu verschiedenen Zeitpunkten, d. h.: Ab 1. 9. 2010 müssen auch die klaren Lampen mit 75 Watt vom Markt verschwinden.
Für die Standardglühlampe mit 60 Watt gilt ein Verkaufsverbot ab 1. 9. 2011; für die Glühlampe mit 10 Watt ab September 2012.
Ab dem 1. September 2016 gelten dann für alle Haushaltslampen Effizienzanforderungen, die der Effizienzklasse B entsprechen. Damit sind dann auch viele herkömmliche Halogenlampen nicht mehr effizient genug und verschwinden vom Markt.
Die technikunabhängig definierten Effizienzanforderungen für klare Lampen treffen auch ineffiziente Energiesparlampen und auch ineffiziente LEDs. Neben Effizienzanforderungen wird auch die Gebrauchstauglichkeit der Lampen zum Kriterium. Dies betrifft die Haltbarkeit, die Schaltfestigkeit, die Zündzeit und die Anlaufzeit. Damit ist auch die Zeit für Energiesparlampen geringer Qualität abgelaufen.

Informationen zum Glühlampenausstieg und zu Produkteigenschaften von Lampen sowie Hinweise zu Kauf und Entsorgung.

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